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Das Know - how
bei der Ultraschallbearbeitung
Dass die Ultraschallbearbeitungstechnik
mit ihren Möglichkeiten, bei den Instituten und Firmen die sich im Technologiebereich
bewegen - gleichgültig ob es sich dabei um Grundlagenforschung, Halbleitertechnik,
Mikromechanik und –stelltechnik oder Optik, Hochfrequenztechnik, Festkörperphysik
oder Werkstofftechnik handelt - Begehrlichkeiten weckt, derartig komplexe
oder auch filigrane Bauteile selbst herstellen zu können, liegt in der
Natur der Sache.
Die Wege die hierzu eingeschlagen werden sind unterschiedlich, führen
aber im Endeffekt zu vergleichbaren Erfolgen, jedoch zu sehr differenten
Ergebnissen für den Anbieter der Ultraschallbearbeitungstechnik.
Ein Weg dazu besteht darin, dass der Anbieter mit dem Problem des Kunden
konfrontiert wird, für den Kunden Bearbeitungsversuche durchführt, und
der Kunde sich nach positivem Ergebnis dieser Versuche eine Ultraschallbearbeitungseinrichtung
beschafft.
Die Verfahrenstechnik erlernt er mit Unterstützung des Anbieters, ist
dabei zwar dem vorgenannten Demuts- und Läuterungsprozess unterworfen,
stellt aber nach einiger Zeit seine Komponenten sehr wirtschaftlich im
eigenen Betrieb her und besitzt eine Anwendungstechnik die eine kurzfristige
Herstellung von Teilen und Baugruppen ermöglicht, die auf andere Weise
kaum herstellbar sind.
In vielen Fällen jedoch, wird der Anbieter von Ultraschallbearbeitungstechnik
zu Beginn der Verhandlungen mit Vertraulichkeitsvereinbarungen konfrontiert.
Die übergebenen Unterlagen tragen eindrucksvolle Stempel wie VERTRAULICH
– Streng Vertraulich – CONFIDENTIAL – um die Wichtigkeit zu unterstreichen,
gelegentlich auch, weil es reale Geheimhaltungsgründe gibt. Stempel wie
zum Beispiel – Verschlusssache - oder - Auf amtliche Veranlassung Geheim
Gehalten - mit Aktenzeichennummer sind problematischer, weil der Anwender
in diesen Fällen dem Risiko einer Konfrontation mit den Paragraphen des
Strafgesetzbuches ausgesetzt ist. Denn welche Details tatsächlich geheim
sind, geht aus dem Stempel und den übrigen Unterlagen nicht hervor.
Gleichzeitig werden dem Anbieter Folgeaufträge in erheblichen Stückzahlen
in Aussicht gestellt. Zum einen, um dessen Interesse zu wecken, zum andern,
um von vorneherein klarzustellen, dass die Kosten für die ganze Sache
möglichst gering zu sein haben - was sowieso unterstellt wird.
Nachdem die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bearbeitung zur Erfüllung
der Wünsche des Kunden diskutiert wurden, reduzieren sich die Forderungen
in den meisten Fällen spätestens dann, wenn Aufwand und Kosten erkennbar
sind, auf ein Mass, dass eine einigermassen wirtschaftliche Herstellung
der Teile erlaubt und den Vorstellungen des Kunden trotzdem nahe kommt.
Nach weiteren Diskussionen werden Bearbeitungsversuche durchgeführt, das
Verfahren nochmals optimiert und Prototypen angefertigt.
Zu diesem Zeitpunkt ist, bedingt durch den Erklärungsbedarf, schon eine
Menge Know-how des Anbieters an den Kunden mitgeteilt, was an sich nicht
tragisch ist, da ja in der Sache Vertraulichkeit vereinbart wurde. Nachdem
die Prototypen hergestellt sind und ihre Funktionen erfüllen, entsteht
in der Sache meist eine Pause von mehreren Wochen oder Monaten, in wenigen
Fällen auch Jahren, abhängig davon, wie komplex die Integration der Musterteile
in ein geplantes System ist.
Wenn diese Integration gelingt, wird im Rahmen einer Optimierung, im Hinblick
auf Toleranzen und Kosten eine Nullserie gestartet.
Solange die komplette Bearbeitung in den Händen des Anbieters liegt -
Anlieferung eines Rohteils – Bearbeitung – Lieferung eines Fertigteils
- bleibt diese meist auch dort und führt zu einer, in der Regel langjährigen
Zusammenarbeit, weil vom eigentlichen Bearbeitungs-Know-how nur sehr wenig
mitgeteilt wurde.
In Einzelfällen ergibt sich jedoch die Notwendigkeit, dass der Kunde Teile
des Bearbeitungsprozesses selbst übernehmen will oder muss. Dies ist dann
der Fall, wenn bestimmte Coatings, Kitte oder Lacke unter Cleanroom-Bedingungen
aufgebracht werden müssen oder Anpassungen an eine, nur beim Kunden vorhandene
Zwischenprozesstechnik unvermeidbar sind. Dazu ist es notwendig, dem Kunden
die Zusammenhänge und Wechselwirkungen insbesondere im Bereich der Grenzflächen
der Bearbeitungsstellen beim eigentlichen Bearbeitungsprozess zu erläutern,
um auf diese Weise einen reproduzierbaren Prozess zu erreichen.
Hier kann es passieren, dass sich der Anbieter vom Kunden plötzlich an
einen völlig anderen Platz in der Reihe gestellt sieht.
Dem Kunden unter Vereinbarung der Vertraulichkeit mitgeteiltes Know-how
wird auf wundersame Weise plötzlich zum Eigentum des Kunden und von diesem,
um die Bearbeitung billiger einkaufen zu können, an die Wettbewerber des
Anbieters herangetragen. Oft wird dazu auch die bisherige Preisstellung
des Anbieters mitgeteilt.
Dass der Wettbewerber kein Problem damit hat, den Preis des ersten Anbieters
per Augenmass zu unterbieten, braucht hier wohl nicht diskutiert zu werden.
Schliesslich hatte er weder Entwicklungsaufwand noch besteht ein Risiko
dabei. Wenn die Bearbeitung wider erwarten schief geht, ist auch nicht
viel verloren, denn dann war das mitgeteilte Verfahren eben fehlerhaft
und muss selbstverständlich auf Kosten des Kunden, neu optimiert werden.
Der Anbieter selbst wird nun vom Anwender mit den Angebotspreisen seiner
Wettbewerber konfrontiert und aufgefordert, diese zu unterbieten, wozu
er meist nicht in der Lage ist, weil er noch auf den Entwicklungskosten
sitzt, die er in Erwartung von Folgeaufträgen eigenfinanziert hat. Schliesslich
war ja Vertraulichkeit vereinbart. Sein Hinweis auf die Vertraulichkeitsvereinbarung
wird vom Kunden meist mit der Antwort quittiert, man könne die Sache ja
mal der Rechtsabteilung des Unternehmens vortragen. Da kaum ein Anbieter
etwas gegen einen Kunden unternehmen wird, findet die Sache und die Zusammenarbeit
damit ihr Ende.
Die Konsequenz für den Anbieter ist, er entwickelte zum Nulltarif. Die
Früchte seiner Arbeit ernten die Mitbewerber. Der aus der Sache resultierende
Frust bleibt noch einige Zeit bestehen, klingt jedoch durch neue, oft
interessantere Aufgabenstellungen anderer Interessenten nach und nach
ab.Wenn der Anbieter dann später die ach so vertraulichen Komponenten
als Spitzenleistungen der Hochtechnologie bei Innovationspreisverleihungen,
in Abbildungen auf Internetseiten oder in Fachzeitschriften wiederfindet
und grosse Namen dahinterstehen, mag ihm ein kleines Licht aufgehen.
Doch was soll’s, er geht - zufrieden oder auch nicht - seinen Weg in der
Überzeugung den Stand der Technik nachhaltig verbessert, etwas dazugelernt
und Dinge erstmals geschaffen zu haben die in der Welt ihren Wert solange
besitzen, bis einer kommt und sagt: "Das können wir doch viel
besser".
Rainer
Schmieg
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